Unsere Fachanwaltschaft

Ihr Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen aus dem gesamten Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Neben der allgemeinen Beratung nehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des gesamten Arbeitsrechts wahr.

Umfasst werden alle individual-rechtliche Fragen eines Arbeitsverhältnisses von der Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages bis hin zur einvernehmlichen Beendigung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Daneben sind wir im außerordentlichen Maße im kollektiven Arbeitsrecht, im Zusammenspiel zwischen Unternehmen und Betriebs- oder Personalräten tätig.

Zentrale Themen sind immer wieder die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen beginnend mit dem Auswahlverfahren der Einstellung bis hin zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung des Betriebes bis zu mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderungen und der Erstellung von Sozialplänen.

Alle vier Jahre findet die Überprüfung von durchgeführten Betriebsrats- und Personalratswahlen im Hinblick auf ihre Ordnungsgemäßheit zentrale Beachtung.

In den vorgenannten Arbeitsfeldern sind wir auch als Referenten für verschiedene Verbände tätig und stehen als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren zur Verfügung.

Aufgrund des erheblichen Informationsbedarfs in den Betrieben bieten wir über unseren Kooperationenspartner ASR Inhouse Seminare und Schulungen an.“

www.asr-seminare.de

Wir kümmern uns!

Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.