Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Familienrechtes bildet das Eherecht. Wir beraten Sie umfassend über die Folgen der Eheschließung, über das eheliche Güterecht und die eheliche Lebensgemeinschaft. Sie werden von uns bei Ihrer Scheidung und deren Folgesachen vertreten. Hier sind insbesondere der Versorgungsausgleich, die Hausratsteilung und die Zuweisung der Ehewohnung zu nennen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Sorgerechts für Ihre Kinder, unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohles. Zentrale Themen sind insbesondere das Aufenthaltsbestimmungs- und das Umgangsrecht.
Daneben sind wir insbesondere auch im Unterhaltsrecht tätig. Dieses unterliegt nicht nur im Hinblick auf den Kindesunterhalt einem ständigen Wandel, sondern insbesondere auch bei dem Unterhalt des betreuenden Elternteiles und bei dem Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Hier ist eine ständige Weiterentwicklung der Gesetze und der Rechtsprechung im Auge zu behalten, welches wir für Sie durch ständige Fortbildung gewährleisten.
Tätig sind wir für Sie aber auch in den Bereichen nichteheliche Lebensgemeinschaft, Statusrecht, insbesondere Abstammungsfragen und im Bereich der häuslichen Gewalt.