Wir sind ein Partner in vielen Lebenslagen.

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Unsere Rechtsgebiete

Eine die Rechtsbereiche übergreifende Kompetenz ist in vielen Fällen für unsere Mandanten nicht nur von großen Vorteil, sondern notwendig. Die von uns bearbeiteten Tätigkeitsschwerpunkte haben viele Schnittstellen, so dass eine ganzheitliche Betrachtungsweise zur Optimierung der Problemlösung vorgenommen werden muss. Diese Optimierung gewährleisten wir durch die Auswahl unserer Tätigkeitsschwerpunkte, verbunden mit ständigen Fortbildungen.

Beispielhaft seien nur angeführt, die Folgen einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein solcher Fall ist nicht nur mit der Frage der rechtmäßigen oder rechtswidrigen Auflösung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bewerten, sondern auch vor dem Hintergrund der sozialrechtlichen und damit persönlichen Folgen.
Auch im Ehe- und Familienrecht bei der Ausgestaltung der Familie mit familienrechtlichen Verträgen. Hier sind sicherlich die Auswirkungen auch auf das Erbrecht zu beachten.

Im Strafrecht/Verkehrsstrafrecht mit seinem Nebenfolgen wie zum Beispiel einem drohenden Berufsverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis können erhebliche weit reichende Auswirkungen auftreten. So kann damit der Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zum Entzug der gesamten Existenzgrundlage verbunden sein.

Bei unseren Tätigkeitsschwerpunkten Vertragsrecht und Schadensrecht ist die Schnittstellenüberschneidung mit dem Erfordernis der ganzheitlichen Bewertung des juristischen Falles noch offenkundiger.

Neben den Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen oder aus Straftaten beruht der Großteil der Schadensersatzansprüche auf dem Vertragsrecht, dort wo vertragliche Störungen zu einem Schaden auf einer Vertragsseite geführt haben. So zum Beispiel bei Falschlieferungen, Falschherstellungen, mangelhaften Reiseleistungen, mangelhaften Ver-/Mietleistungen, mangelhaften Beratungsleistungen, mangelnden Behandlungsleistungen im Medizinrecht u.s.w.. All diesen Schadensersatzansprüchen liegen Verträge zugrunde. Eine übergreifende Betrachtungsweise, nämlich eine, die die Analyse des jeweiligen Vertragstyps umfasst ist für die Durchsetzung von Ansprüchen unumgänglich, da nur so Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und damit auch Pflichtverletzungen festgestellt werden können.

Insbesondere die zuletzt genannten Punkte Schadensrecht und Vertragsrecht münden kompetenzübergreifend in dem Tätigkeitsschwerpunkt Zwangsvollstreckungsrecht. In unserem Dezernat Zwangsvollstreckung werden die durch Urteil titulierten Forderungen einfordert.