Vereins- und Sportrecht ist eine sonderbare Materie. Nicht viele Sportler und auch Vereinsfunktionäre wähnen sich bei ihrem Handeln im rechtsfreien Raum. Bei den Sportlern zählen oft nur die sportlichen Regeln des jeweiligen Spiels und die meist ehrenamtlich tätigen Funktionäre leiten aus eben dieser Tatsache her, allgemeinrechtliche Regeln seien auf sie nicht oder nur eingeschränkt anwendbar.
Doch sie irren gewaltig! Selbstverständlich gelten für Vereine und ihre Vorstände auch die allgemeinen Gesetze. Und hinzu kommen noch die zusätzlichen Vorschriften der jeweiligen Sportverbände mit ihren eigenen Gerichtsbarkeiten und Verfahrensregeln.
Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren Vereine und auch Sportler, soweit sie im Vertragsamateur- oder Profistatus sich befinden, zunehmend in das Visier des Fiskus geraten sind. Sportvereine in den oberen Spielklassen und deren angestellte Spieler sind – wie jede andere Gesellschaft auch – uneingeschränkt der Abgabenpflicht unterworfen. Dies betrifft die Lohn- und Umsatzsteuer genauso wie die Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben. Wird nicht auf die säuberliche Trennung von wirtschaftlichen und ideellen Verein geachtet, kann zudem die Gemeinnützigkeit verloren gehen und es entsteht die Pflicht zur Veranlagung zur Körperschaftssteuer.
Die leitenden Funktionäre und Vorstände von Vereinen begeben sich oft leichtfertig und aus Unkenntnis in gefährliches Fahrwasser, in dem die persönliche Haftung und nicht selten die strafrechtliche Verfolgung lauern.
Der im Sport- und Vereinsrecht tätige Anwalt muss sich auskennen im Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Gesellschaftsrecht. Er muss zudem vertraut sein mit den Verbands- und Sportgerichtsbarkeiten und den Erfordernissen der Lizenzierungsverfahren in den oberen Spielklassen. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind genauso vonnöten wie die Kenntnis der jeweiligen Sportszene. Dazu gehört die Handhabung und Auslegung von Vereins- und Verbandssatzungen genauso wie die Lektüre von einschlägigen Sportzeitschriften. Ein interessantes Rechtsgebiet mit zunehmender Wichtigkeit für die Beteiligten.
Rechtsanwalt Schmaler war 6 Jahre Schatzmeister des BSV Kickers Emden e. V. und zwar in der schwierigen Phase des Umbruchs und der wirtschaftlichen Not des Vereins. 1998 war er zur Abwendung der Insolvenz für 6 Wochen Präsident und leitete gemeinsam mit dem dann neu gewählten Präsidium, dem er dann für weitere 3 Jahre angehörte, die Umstrukturierung und den Neuaufbau des Vereins ein. Seit November 2001 war er Mitglied des Aufsichtsrats des Vereins. Im Dezember 2009 bei erneut drohender Insolvenz des Vereins ist er zum Präsidenten gewählt worden.