Unsere Fachkompetenz im Strafrecht

Wenn es ernst für Sie wird

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen aus dem gesamten Strafrecht.

Strafrecht

Unsere Kompetenz im Strafrecht wird durch die zusätzliche Fachanwaltschaft für Strafrecht bestätigt. Diese ist aber auch dringend erforderlich um die Anzahl der stetig und rasch veränderten Gesetzeslagen und Rechtsprechungen der Obergerichte zu beherrschen.

Wir vertreten im Erwachsenenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Opferrecht / Nebenklägerrecht.

Dabei sind wir umfassend tätig, mithin nicht nur in den Verbotsnormen aus dem Strafgesetzbuch, sondern in vielen Nebengesetzen, wie z. B. dem Betäubungsmittelrecht, dem Waffenrecht, dem Marken- Urheber- Wettbewerbsrecht, dem Straßenverkehrsgesetz insbesondere im Zusammenhang mit der Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zu sonstigen Ordnungswidrigkeiten die sich im öffentlichen Verwaltungsrecht wieder finden, tätig.

Wir beraten und vertreten, im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren, im Hauptverfahren (d. h. die Vertretung vor dem Gericht erster Instanz) sowie vor den Rechtsmittelgerichten in Berufungs- und Revisionsverfahren. Auch nehmen wir Ihre Interessen im Rahmen der Strafvollstreckung (Verkürzung der Haftstrafen) sowie in der Haftbetreuung im Hinblick auf Hafterleichterung wie z.B. Urlaub, Freigang etc. wahr.

Im großen Umfang werden auch Vertretungen im Jugendstrafrecht wahrgenommen. Hier steht der erzieherische Grundgedanke im Vordergrund. Insoweit bedarf es bei der Vertretung im Jugendrecht einer anderen Herangehensweise als im Erwachsenenstrafrecht. Diese besondere Sichtweise wird ebenfalls durch die Zusatzqualifikation Fachanwaltschaft gewährleistet.

In einigen Deliktsbereichen z.B. bei Straftaten gegen das Leben, gegen den Körper und gegen die Gesundheit gibt es Opfer. Opfer von Straftaten benötigen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte qualifizierten Beistand. Um dieses zu gewährleisten vertreten wir die Opfer von Straftaten ganzheitlich, das heißt wir vertreten Sie als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter bis hin zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und deren Durchsetzung.

Wir kümmern uns!

Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.