Unsere Fachkompetenz im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen aus dem gesamten Erbrecht.

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet.

Auf der einen Seite steht der Erblasser, der das Recht hat, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt seines Todes zu regeln. Auf der anderen Seite steht der Begünstigte von solchen Verfügungen, der sogenannte Erbe.

Besteht kein Testament oder ein Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet.

Unabhängig der gesetzlichen Erbfolge erhalten Ehepartner und Kinder und sofern keine Kinder vorhanden sind, auch die Eltern einen Pflichtteil der grundsätzlich nicht (nur aus schwerwiegenden Gründen Enterbung) durch ein Testament aufgehoben werden kann.

Wir beraten und erstellen mit Ihnen auf Ihre Wünsche zugeschnittene Vermächtnisse und Testamente.

Für Erben setzen wir die erbschaftlichen Ansprüche durch und unrechtmäßige Ansprüche gegenüber Erben wenden wir ab.

Als Besonderheit erstellen wir auch ein sogenanntes Behindertentestament.

Das bedeutet, sofern ein Erbe durch eine Behinderung eingeschränkt ist und aufgrund derer er gegebenenfalls staatliche Sozialleistungen wie z.B. Pflege oder Aufenthalt in einem Wohnheim in Anspruch nimmt, dass er nicht die Kostenlast über sein gesamtes Erbe tragen muss.

Das stellen wir durch das Behindertentestament sicher.

Wir kümmern uns!

Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.