Unsere Fachkompetenz im Schadensersatz / Schmerzensgeld

Damit sie nicht auf Krücken laufen müssen

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Schadensersatz / Schmerzensgeld.

Schadensersatz / Schmerzensgeld

Unter Schadensersatz ist zu verstehen, wenn durch eine schuldhafte Verletzung eines Rechts ein Schaden entstanden ist und dieser daher zu ersetzen ist. Grundsätzlich ist der Schadensersatz in natura zu leisten, was häufig allerdings nicht mehr möglich ist, so dass er dann in finanzieller Form erfolgen muss.

Ein Schadensatzanspruch kann in jeder Rechtsbeziehung entstehen. So bei Verträgen jeglicher Art. Sei es ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag, ein Werkvertrag, ein Arbeitsvertrag. Verletzt eine Vertragspartei eine aus dem Vertrag obliegende Verpflichtung und führt diese Verletzung zu einem Schaden ist dieser Schaden von der anderen Partei zu ersetzen.

Neben den vertraglichen Schadensersatzansprüchen kann aber auch ein Schadensersatz aus Handlungen oder Unterlassungen ohne das eine Vertragsbeziehung besteht, entstehen. So zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, wenn es dort zu Sachschäden kommt. Ein Schadensersatzanspruch kann sich aber auch selbstverständlich aus sonstigen Sachbeschädigungen ergeben, so fern eine Verantwortlichkeit besteht.

Wir unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Durchsetzung aber auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art.

 

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein Anspruch von Schadensersatz besonderer Art. Er ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, das bedeutet Schäden nicht vermögensrechtlicher Art. Neben Körperschäden sollen auch sonstige Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel seelische Belastungen, Schmerzen, Unwohlsein kompensiert werden, die aufgrund einer erlittenen Verletzung am Körper erfolgt sind.

Auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeldansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Wir kümmern uns!

Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.