Unsere Fachkompetenz im Verkehrsrecht

Nicht alles ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen aus dem gesamten Verkehrsrecht.

Verkehrsrecht

Im Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht wird die notwendige rechtsgebietsübergreifende Fachkompetenz besonders deutlich.

Das Verkehrsrecht ist in drei Bereichen aufzugliedern, wobei häufig oder in vielen Fällen eine Überschneidung der Gebiete erfolgt, nämlich in das zivile Verkehrsrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und das Verkehrsstrafrecht.

Unsere Erfahrung zeigt, dass im Bereich des Verkehrsrechtes die Prozesskosten häufig durch die Hinzuziehung von Sachverständigen erheblich sind. Zur Vermeidung des Kostenrisikos bietet sich daher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung an. Wobei wir an dieser Stelle erlauben anzumerken, dass wir  für jeden Versicherungsnehmer, z.B. der Allianz, der VGH, der ERGO, des ADAC etc., tätig sein und mit seiner Rechtsschutzversicherung abrechnen können.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

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recht

Die Verwaltungsbehörde leitet bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ausgangspunkt ist oft ein Verkehrsunfall, da die Polizei die Verkehrsunfallaufnahme an die Straßenverkehrsverkehrsbehörde weitergeleitet, die sodann bei Verdacht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet.
Daneben werden durch die Ergebnisse von polizeilichen Verkehrskontrollen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet mit dem Vorwurf, wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheit im Straßenverkehr i.d.R. bis 1,1 Promille für Pkw-Fahrer und 1,6 Promille für Radfahrer oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz u.s.w., begangen zu haben.
Das Begehen einer Ordnungswidrigkeit kann erhebliche Konsequenzen haben. Neben empfindlichen Geldstrafen ist die Straßenverkehrsbehörde auch befugt, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Soweit gegen einen Ordnungswidrigkeitbescheid Einspruchs einlegt wird und die Behörde nicht abhilft, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft und, wenn diese ebenfalls nicht abhilft, dem Amtsgericht zur Verhandlung vorgelegt.
Die Regeln der Gerichtsverhandlung richten sich sodann nach der Strafprozessordnung, so dass unsere rechtsübergreifende Fachkompetenz aus dem Strafrecht, zum Tragen kommt.

Verkehrsstrafrecht

Auch wenn nicht absichtlich herbeigeführt führt manches Verhalten im Straßenverkehr zum Vorwurf einer Straftat. Kommt die Polizei bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen zu dem Ergebnis, dass grob verkehrswidrig gehandelt wurde und bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind, wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe reichen vom Verdacht der Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.
Hat der Unfallbeteiligte überhaupt keine Kenntnis, an einem Unfall beteiligt gewesen zu sein, da er ihn nicht wahrgenommen hatte, z.B. bei Ein- und Ausparken, steht der Vorwurf der Unfallflucht, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, im Raum.

Ein großer Teil von Strafverfahren resultiert aus den allgemeinen polizeilichen Verkehrskontrollen, vorrangig wegen Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gemein haben alle Fälle, dass die Konsequenzen für den Betroffenen erheblich sein können, in Einzelfällen Freiheitsstrafen, in der Regel empfindliche Geldstrafen, oftmals verbunden mit der Ausspruch eines Fahrverbotes oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.

In diesem Tätigkeitsbereich kommt unsere Fachkompetenz in Sachen Strafrecht zum Tragen.

Verkehrszivilrecht

Das zivile Verkehrsrecht hat vorrangig zum Gegenstand die Durchsetzung und Regulierung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld als Unfallfolgen. Daneben führen wir die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern. Vom Schadensersatz mit umfasst sind die Sachschaden für die Reparatur oder der Ersatz bei Totalschaden, Körperschaden, Verdienstausfall, Kosten für ein Ersatzfahrzeug, Haushaltshilfe usw.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, ist die Schadensregulierung durch die Inanspruchnahme unsererseits für Sie kostenlos. Wir rechnen in diesen Fällen mit den gegnerischen Versicherern ab.
Bei streitigen Verkehrsunfallvorgängen ist es nicht selten, dass sich ein Ordnungswidrigkeitverfahren oder sogar ein Strafverfahren anschließt.
In diesen Fällen kommt Ihnen die Fachkompetenz Strafrecht zu Gute.

Wir kümmern uns!

Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.